Dieses Lehrbuch behandelt systematisch alle Fachgebiete der IHK-Sachkundeprüfung nach dem aktuellen Rahmenstoffplan.
Besonderen Wert hat der Autor dabei auf den oft als schwierig empfundenen Rechtsteil gelegt:
Zahlreiche Abbildungen und Beispiele veranschaulichen die Gesetzestexte und ihre Bedeutung für die Praxis, erleichtern das Stoffverständnis und das Lernen.
Übersichtlich und verständlich erläutert das Buch die Grundprinzipien der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und deren Anwendung, wichtige Fachbegriffe und die Stellung der privaten Sicherheit.
So bietet das Werk die optimale Prüfungsvorbereitung – Schritt für Schritt.
Die überarbeitete 6. Auflage entspricht dem aktuellen Rahmenstoffplan der DIHK vom Mai 2021.
Aktuell mache ich eine Teilqualifizierung (TQ1, 6 Monate) in Bad Hersfeld, Hessen, Deutschland,
bei der Firma F. A. S. Academy – Ein Unternehmen der F. A. S. Group :
F. A. S. Security
F. A. S. Cleaning
F. A. S. Personal (kommt bald; coming soon.)
ANDREAS FRISKE, GESCHÄFTSFÜHRER;
MARCO REICH, BETRIEBSLEITER (V. L.)
IHK Inhalt:
Das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO ist keine Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO.
Für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ist nach § 34 a Gewerbeordnung seit dem 1. Januar 2003 der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gesetzlich vorgeschrieben. (Deswegen studieren wir mit dem Buch Sachkunde im Bewachungsgewerbe)
Ab dem 1. Dezember 2016 gelten neue Gesetze zur Verschärfung bewachungsrechtlicher Vorschriften. Diese führen zu erheblichen Veränderungen im Bereich der Zulassung und Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden und zum Erfordernis der Sachkundeprüfung für die Gewerbetreibenden und das Bewachungspersonal in bestimmten leitenden Tätigkeiten.
Die Gewerbeordnung legt fest, dass für bestimmte Tätigkeiten eine Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt werden muss (§ 34 a GewO). Dies betrifft insbesondere
Tätigkeit als Selbstständiger.
Gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person oder Betriebsleiter.
Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlichem öffentlichem Verkehr (z. B. Citystreife).
Schutz vor Ladendieben (Einzelhandelsdetektive).
Bewachungstätigkeiten im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (sogenannte Türsteher).
Bewachung in leitender Funktion von Flüchtlingsunterkünften und zugangsgeschützten Großveranstaltungen.
Eine Übersicht über die Prüfungstermine sowie weitere Informationen für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe § 34 a finden Sie in unserem Downloadbereich auf dieser Seite.
Die Rechtsvorschriften, das Merkblatt über die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe § 34 a sowie alle wichtigen Informationen können ebenfalls im Downloadbereich als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Informationen zur Prüfung.
Die Sachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 120 Minuten und – an einem zweiten Termin – einer mündlichen Prüfung von etwa 15 – 20 Minuten pro Prüfungsteilnehmer.
In der mündlichen Prüfung können bis zu fünf Personen zusammen geprüft werden.
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer zuvor den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat.
Die Prüfungssprache ist deutsch.
Die zu prüfende Person muss die deutsche Sprache so gut beherrschen, dass er die Prüfungsfragen verstehen kann.
Schriftliche Prüfung.
Seit Januar 2018 wird die Prüfung am Tablet durchgeführt!
Im schriftlichen Teil sind Multiple-Choice-Fragen zu folgenden Sachgebieten zu bearbeiten:
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
Datenschutzrecht,
Bürgerliches Gesetzbuch,
Strafrecht, Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
Unfallverhütungsvorschrift Wachdienste und Sicherheitsdienste,
Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie
interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Mündliche Prüfung:
Die mündliche Teilprüfung erstreckt sich über folgende Sachgebiete:
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
Umgang mit Menschen,
Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienst,
Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Schwerpunkte liegen dabei auf dem Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht sowie im Bereich Umgang mit Menschen.
Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung mit mindestens 50 Prozent der zur vergebenden Gesamtpunkte abgeschlossen wurde.
Für Teilnehmer, Teilnehmerinnen, die die schriftliche Prüfung am Prüfungstag bestanden haben, findet die mündliche Prüfung in der Regel eine Woche später statt (Änderungen vorbehalten).
Die mündlichen Wiederholungsprüfungen finden in der Regel am dritten Donnerstag des Monats statt (Änderungen vorbehalten).