Aurox Health verkauft Nahrungsergänzungsmittel, Vitamine, Mineralien und Kräuter der größten und bekanntesten Marken der Welt. Wir sind bestrebt, unseren Kunden die bestmöglichen Qualitätsprodukte und den bestmöglichen Service zu bieten.
Nahrungsergänzungsmittel (oft als NEM abgekürzt, oder Aurox ) sind Lebensmittel-Produkte, die zur ergänzenden Versorgung des menschlichen Stoffwechsels mit bestimmten Nährstoffen wie Vitaminen oder Mineralstoffen gedacht sind. Sie enthalten diese in konzentrierter und dosierter Form, weshalb sie meist in lebensmitteluntypischer Form wie Tabletten, Trinkampullen oder Kapseln angeboten werden.
Dennoch unterscheiden sie sich rechtlich und in ihrem Zweck deutlich von Arzneimitteln. So dürfen sie weder gesundheitlich unerwünschte Wirkungen haben noch Krankheiten heilen oder lindern.
Rechtlich ist diese Produktgruppe im EU-Recht durch die Richtlinie 2002/46/EG geregelt. Dabei sind insbesondere die zulässigen Mineralstoffe und Vitamine vorgegeben. In der hierauf basierenden Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (Nahrungsergänzungsmittelverordnung – NemV) ist ein Nahrungsergänzungsmittel (also, Aurox):
„ein Lebensmittel, das
dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu ergänzen,
ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt und
in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Brausetabletten und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeutel, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht wird.“
Da sie rechtlich zu den Lebensmitteln gehören, fallen sie in Deutschland unter die Regelungen des Lebensmittel- und Futtergesetzbuchs (LFGB). Die erlaubten Vitamine und Mineralstoffe waren in Anlage 1 und 2 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) aus dem Jahr 2004 aufgeführt. Seit der Gesetzesänderung vom 23. Oktober 2013 wird in § 3 „Zugelassene Stoffe“ auf die Anhänge I und II der Richtlinie 2002/46/EG jeweils in der am 5. Dezember 2011 geltenden Fassung verwiesen. Als weitere Inhaltsstoffe sind sonst ausschließlich lebensmittelspezifische Rohstoffe gemäß LFGB und Novel-Food-Verordnung zugelassen.
Nahrungsergänzungsmittel sind als Nichtarzneimittel – mit wenigen Ausnahmen – von der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ausgeschlossen. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen bestätigte dies in einem Urteil zur GKV-Kostenübernahme, die eine Patientin für ein Enzymsubstitut einklagen wollte.
In den USA werden Nahrungsergänzungsmittel von der FDA nach dem Federal Food, Drug, and Cosmetic Act reguliert.
Zusammensetzung und Zweckbestimmung unterscheiden sich je nach Herkunftsregion deutlich. In den USA sind beispielsweise viele Produkte als Nahrungsergänzungsmittel erhältlich, die nach deutschem Recht zu den Arzneimitteln zählen würden. Nahrungsergänzungen dürfen in Deutschland keinen therapeutischen Nutzen erfüllen.
In Deutschland typische Inhaltsstoffe sind Mineralstoffe, Vitamine und Antioxidantien, wobei Überdosierungen in einzelnen Fällen (z. B. von Vitamin A) auch schädlich sein können. Für alle anderen Zutaten (z. B. Anthocyane, Coenzym Q10, Kreatin, L-Carnitin, Phytoöstrogene) war es bisher wissenschaftlich nicht möglich, den Bedarf oder Nutzen einer Übersättigung zu belegen. Einige dieser Substanzen erfüllen zum Teil zwar wichtige Funktionen im menschlichen Stoffwechsel, werden aber im Gegensatz zu echten Vitaminen in ausreichender Menge im Körper gebildet. Sie sind daher vitaminähnlich und werden als Vitaminoide oder populärwissenschaftlich auch als Pseudovitamine bezeichnet. Hierzu gehören u. a. Carnitin, Inositol und Cholin.
Eine andere Gruppe bilden die sekundären Pflanzenstoffe wie Amygdalin (Lätril) und Chlorophyll. Diese von Pflanzen produzierten Verbindungen spielen im menschlichen Organismus keine überlebenswichtige Rolle oder sind wie Amygdalin gar als schädlich anzusehen.[4] Mehrere Studien weisen einigen sekundären Pflanzenstoffen jedoch bestimmte gesundheitsfördernde Eigenschaften nach.
Einen Sonderfall unter den sekundären Pflanzenstoffen stellen die Flavonoide dar: Dies sind sekundäre Pflanzenstoffe mit besonderer Wirkung auf die Durchlässigkeit der Gefäßwände beim Menschen. Sie werden ebenfalls zu den Vitaminoiden gezählt.
Ein großer Teil der bisher in Deutschland vermarkteten Nahrungsergänzungsmittel darf aufgrund der darin enthaltenen Inhaltsstoffe nach den Bestimmungen der NemV seit dem 31. Dezember 2009 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Nahrungsergänzungsmittel dürfen ab diesem Datum nur noch die in den Anlagen der NemV aufgeführten Einzelwirkstoffe enthalten. Lebensmitteltypische Inhaltsstoffe (Aurox), wie Pflanzenauszüge, bleiben aber weiterhin verfügbar.